Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Villa Beilstein

B&B Hotel Villa Beilstein
Inhaberin: Sabine Lipmann
Fürst-Metternich-Straße 6-7
56814 Beilstein

Stand: 22.05.2024

Liebe Gäste,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Räume oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis 4 Wochen vor der Ankunft zur Verfügung zu stellen.

2. An- und Abreise

Der garantierte Zimmerbezug ist nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Sollten die Zimmer früher bezugsfertig sein, ist auch ein früherer Bezug möglich, dies können wir allerdings nicht garantieren. Die Zimmerfreigabe hat bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Längeres Verbleiben ist nur nach Rücksprache mit der Rezeption möglich und ist am Vorabend mitzuteilen.

Reservierte Zimmer müssen bis 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde. Das entbindet nicht von den Stornokosten.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Alle Preise gelten in Euro.

Bei Fremdleistungen, also Veranstaltungen von Alleinunterhaltern, Musikern oder Ähnlichem, können wir keine Gewährleistung für deren Erscheinen übernehmen. Sollten diese aus vom Hotel nicht zu verantwortenden Gründen ausfallen, können keine Rechtsansprüche an das Hotel geltend gemacht werden.

4. Zahlungen

Für Reservierungen ab 5 Personen kann das Hotel eine Vorauszahlung von 60 % des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf unserem Konto ein, ist das Hotel zum Vertragsrücktritt berechtigt. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Zahlung bei Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

5. Rücktritt und Stornierung

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Wir gewähren bei Individualanreisen folgende Stornierungsbedingungen. Buchungen und Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (E-Mail) akzeptiert.

  • Ab 44 Tage vor Anreise: 30 %
  • Ab 13 Tage vor Anreise: 70 %
  • Ab 6 Tage vor Anreise: 90 %

Bei Nichtanreise und vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes aus vom Hotel nicht zu vertretenden Gründen berechnen wir eine Ausfallgebühr von 100 % der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, zum Beispiel bei Ihrer Hausbank oder Ihrem Reisebüro, eventuell sind Sie auch über eine Kreditkarte abgesichert. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen (zum Beispiel Musiker, Buffet).

6. Haftung

Der Vertragspartner des Hotels beziehungsweise der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotel in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.

Das Hotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

7. Schlussbestimmung

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Beilstein, 22.05.2024